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1. Corona - Hilfs- und Unterstützungspaket


Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang durch die Corona-Krise kommt es zu finanziellen Engpässen in meinem Unternehmen, sodass ich schon bald gezwungen bin, einen Insolvenzantrag zu stellen. Gibt es in dieser Situation keine Ausnahme?

Sollten sie in den kommen Tagen oder Wochen bereits von der Insolvenzantragspflicht betroffen sein, plant die Bundesregierung auch hier den betroffenen Unternehmen und Betrieben mehr Handlungsraum zu geben.

So erklärt die Bundesjustizministerin in einer Presseerklärung vom 16. März 2020, es werde eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht analog zu den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 geplant. Die Stellungnahme können Sie im Volltext auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nachlesen. Wir erwarten die weiteren Vorschläge in der kommenden Woche, in welcher wieder eine Sitzung des Deutschen Bundestages stattfinden soll.


Ich bin freiberuflich tätig oder lebe als Solo-Selbstständiger. Durch den Ausbruch des Corona-Virus habe ich kurzfristig Aufträge und dadurch mein Einkommen verloren. Für meinen Lebensunterhalt kann ich schon bald nicht mehr aufkommen. Welche Angebote gibt es für mich?

Mit Ausnahme des "ERP-Gründerkredites Universell" der KfW sind die Möglichkeiten bisher sehr beschränkt – es sei denn, Ihnen wird individuell ein Tätigkeitsverbot auferlegt. Dann könnten Sie Entschädigungsberechtigt nach dem Infektionsschutzgesetz sein. (siehe oben)

Die Bundesregierung hat sich in der Krise bislang hauptsächlich auf die Belange von kleinen, mittleren und großen Unternehmen konzentriert. Freiberufler und Solo-Selbstständige fallen – bislang – noch durchs Raster. Hier wird wahrscheinlich noch etwas kommen.

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