1.
Satzungsänderungsanträge (siehe Oenologe 01/2020):
• Juristisch strukturelle Entflechtung BDO VEG
• Klarstellung , dass beim Vorhandensein von Alumniverbänden an einem Standort nur diese Mitglied im BDO sind (Direktmitgliedschaften von Personen ist die Ausnahme)
• Sicherstellung der aktuellen klaren Mehrheitsverhältnisse (VEG stellt 95 % aller BDO Mitglieder) bei Etablierung einer überproportionalen Minderheitenberücksichtigung (Neustadt, Heilbronn, Weinsberg, Einzelmitglieder) durch die Implementierung von Stimmgewichten aus 2 Abteilungen („Eisheiligen Regelung“ / “Kurfürsten Regelung“)
• Umbau der Vorstandschaft entlang der satzungsgemäßen Zielsetzung sowie unter Berücksichtigung der „Kurfürsten Regelung“
2.
Verwendung von 64 % der Überschüsse der letzten beiden BDO Tagungen (Überschuss 13.000,--€) zur Beteiligung als Mitgesellschafter an der Campus Geisenheim GmbH als
Startinvestment zum Aufbau der strukturellen Weiterbildung
3.
Überarbeitung Leistungskatalog und Struktur der „Geschäftsstelle“
Der Präsident

Comments