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Geplante Änderungsmaßnahmen

1.

Satzungsänderungsanträge (siehe Oenologe 01/2020):

• Juristisch strukturelle Entflechtung BDO VEG

• Klarstellung , dass beim Vorhandensein von Alumniverbänden an einem Standort nur diese Mitglied im BDO sind (Direktmitgliedschaften von Personen ist die Ausnahme)

• Sicherstellung der aktuellen klaren Mehrheitsverhältnisse (VEG stellt 95 % aller BDO Mitglieder) bei Etablierung einer überproportionalen Minderheitenberücksichtigung (Neustadt, Heilbronn, Weinsberg, Einzelmitglieder) durch die Implementierung von Stimmgewichten aus 2 Abteilungen („Eisheiligen Regelung“ / “Kurfürsten Regelung“)

• Umbau der Vorstandschaft entlang der satzungsgemäßen Zielsetzung sowie unter Berücksichtigung der „Kurfürsten Regelung“

2.

Verwendung von 64 % der Überschüsse der letzten beiden BDO Tagungen (Überschuss 13.000,--€) zur Beteiligung als Mitgesellschafter an der Campus Geisenheim GmbH als

Startinvestment zum Aufbau der strukturellen Weiterbildung

3.

Überarbeitung Leistungskatalog und Struktur der „Geschäftsstelle“

Der Präsident


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